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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Auftragserteilung und -annahme

Mit der Auftragserteilung an die house of ads Int. Limited, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und / oder Zahlungsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Mit der Annahme des Auftrages durch die house of ads Int. Limited kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen zustande.

§ 2 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und der house of ads Int. Limited zurückzutreten.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Designleistungen

3.1 Jeder der house of ads Int. Limited erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

3.2 Für die Entwürfe und Werkzeichnungen der house of ads Int. Limited als jeweilige persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

3.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der house of ads Int. Limited und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

3.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm die house of ads Int. Limited in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

3.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

§ 4 Vergütung

4.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:

  1. dem Entwurfshonorar
  2. dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
  3. Werkzeichnungshonorar.

4.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright.

4.3 Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die house of ads Int. Limited für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 5 Fälligkeit der Vergütung

5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung/Beginn der Kampagne/Einstellung in den Online-Betrieb fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

5.2 Bei Zahlungsverzug kann die house of ads Int. Limited Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

5.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der house of ads Int. Limited hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. Die Vergütung ist jedoch unabhängig von der Fertigstellung - soweit die nicht völlig fertiggestellte Leistung ausschließlich durch Verschulden der house of ads Int. Limited nicht fertig gestellt wurde - sechs Monate nach Auftragserteilung fällig.

5.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Werkzeichnungen etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG.

§ 6 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet.

6.2 Die house of ads Int. Limited ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

6.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der house of ads Int. Limited abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die house of ads Int. Limited im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss, ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Originale gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

§ 8 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der house of ads Int. Limited Korrekturmuster vorzulegen.

8.2 Die Produktionsüberwachung durch die house of ads Int. Limited erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die house of ads Int. Limited berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

8.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, § 9 gilt sinngemäß auch für die Texte.

8.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der house of ads Int. Limited 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 9 Haftung

9.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

9.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der house of ads Int. Limited.

9.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die house of ads Int. Limited nicht.

9.4 Soweit die house of ads Int. Limited notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der house of ads Int. Limited. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

9.5 Die house of ads Int. Limited haftet nur bei eigenem Verzug und von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

§ 10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

10.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

10.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von der house of ads Int. Limited unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

11.1 Die an die house of ads Int. Limited übergebenen Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

11.2 Soweit sich die house of ads Int. Limited Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

§ 12 Sonderregelungen Homepagegestaltung / Internetdienstleistungen

12.1 Leistungen, Haftung, Schadenersatz

Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen die Erstellung und Testung der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden.

12.2 Erstellung und Testung von Webseiten

Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch die house of ads Int. Limited nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernimmt die house of ads Int. Limited keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage davon zu überzeugen, dass die von der house of ads Int. Limited gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von der house of ads Int. Limited für die erstellten Seiten kann der Kunde nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages mit der house of ads Int. Limited erwirken. Die house of ads Int. Limited übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Die house of ads Int. Limited ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet die house of ads Int. Limited nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die house of ads Int. Limited eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der house of ads Int. Limited die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Die house of ads Int. Limited ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

12.3 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

Der Kunde stellt die house of ads Int. Limited von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Datenverfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Die house of ads Int. Limited haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von der house of ads Int. Limited für pornografische oder sonstige strafbare Inhalte ist unzulässig. Auf Grund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

12.4 Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen

Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.

12.5 Anmeldung bei Suchmaschinen

Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch die house of ads Int. Limited nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung.

12.6 Übertragung der Daten auf den Server

Die house of ads Int. Limited haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch die house of ads Int. Limited ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Die house of ads Int. Limited ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

12.7 Wartung von Internetseiten

Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit der house of ads Int. Limited abgeschlossen, ist sie dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind – sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen – jederzeit möglich. Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an die house of ads Int. Limited.

12.8 Unentgeltliche Leistungen

Soweit die house of ads Int. Limited Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Etwaige Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht. Im Rahmen der kostenlosen Homepageerstellung durch die house of ads Int. Limited ist der Kunde verpflichtet, die von festgelegten Gegenleistungen (z.B. das Tragen eines Werbebanners von der house of ads Int. Limited im oberen Bereich der Startseite) zu erbringen, ansonsten muss der Kunde den entsprechenden Preis für die erbrachte Leistung bezahlen.

§ 13 Vertragsdauer

Vertragsdauer ist die durch den Kunden und der house of ads Int. Limited vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Hannover. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Hannover Gerichtsstand.

§ 15 Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. § 16 Sonstige Bestimmungen Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadensersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 50% des Nettoauftragswertes, als vereinbart. Die house of ads Int. Limited ist berechtigt, sämtliche Arbeiten in Referenzlisten zu verwenden und dabei den Namen und / oder die Firmenbezeichnung des Kunden zu nennen. Sonstige Dienstleistungen house of ads Int. Limited, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfasst werden, werden nach eingehender Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber erbracht.